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Der Weiterbetrieb Ihres Kaminofens ab 2025 – Wir unterstützen Sie in jeder(Gesetzes-)Lage

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Kaminöfen, die zwischen dem 01.01.1995 und dem 21.03.2010 Typ geprüft wurden, neue Emissions-Grenzwerte von 0,15 g/m³ für Feinstaub und 4 g/m³ für Kohlenmonoxid einhalten. Bei Nichteinhaltung sind Austausch oder Nachrüstung eines Partikelfilters notwendig.

Kontaktieren Sie uns jetzt, um Ihren Handlungsbedarf zu klären und die besten Optionen zu besprechen!