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Jetzt beraten lassen! 

Der Weiterbetrieb Ihres Kaminofens ab 2025 – Wir unterstützen Sie in jeder(Gesetzes-)Lage

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Kaminöfen, die zwischen dem 01.01.1995 und dem 21.03.2010 Typ geprüft wurden, neue Emissions-Grenzwerte von 0,15 g/m³ für Feinstaub und 4 g/m³ für Kohlenmonoxid einhalten. Bei Nichteinhaltung sind Austausch oder Nachrüstung eines Partikelfilters notwendig.

Kontaktieren Sie uns jetzt, um Ihren Handlungsbedarf zu klären und die besten Optionen zu besprechen!

Wir sind in den Betriebsferien!

vom 04.07.2024 bis zum 31.07.2024.

Ab dem 01.08.2024 sind wir wieder für Sie da!

 

Während unserer Betriebsferien sind unter 02941 933830 oder 02922 878310 individuelle Terminvereinbarungen möglich.